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15 Ka-HW - Königsborn 2/5

Im Rahmen der Konsolidierung und Anpassung der Kohlenförderung an den Absatzmarkt wurden die Arbeiten der Zeche und Kokerei Königsborn 2/5 eingestellt. Die ehemaligen Bergbaugebäude und technischen Anlagen sind, bis auf einige Gebäude im Eingangsbereich, abgebrochen. Die verbliebenen Gebäude werden heute zum Teil gewerblich und für soziale Zwecke genutzt.

In der Stadt Kamen besteht dringender Bedarf an Gewerbeflächen, um Ersatz auch für die durch die Stillegung der Zeche entfallenen Arbeitsplätze anbieten zu können. Die Planung stellt einen wichtigen Beitrag zum Abbau des gesamtstädtischen Arbeitsplatzdefizits und zur Verbesserung der gewerblichen Struktur dar.

Auf dem Betriebsgelände wurden zwei Schächte abgeteuft und in der Zeit von 1880 bis 1966 betrieben

Das Plangebiet selbst ist weitgehend in den Stadtteil integriert, wobei die südliche Integration durch die in den letzten Jahren neu entstandenen hochwertigen Gewerbegebiete vervollständigt wurde. In diesen Gewerbegebieten sind die Flächenreserven aufgebraucht, so dass zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe das ehemalige Zechengelände entwickelt wurde.

Die Wohnbebauung im Norden des Plangebietes ist aus der ehemaligen Zechensiedlung entstanden und zwischenzeitlich weitgehend privatisiert. Im Westen schließen ehem. Bergarbeiterwohnungen an.

Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den zwischen der Stadtverwaltung und der Projektgesellschaft abgestimmten Nutzungszielen wurde das Gelände als Gewerbefläche aufbereitet. Damit soll an diesem attraktiven Standort ein Beitrag zur Reduzierung des Gewerbeflächen- und Arbeitsplatzmangels geleistet werden.

Durch die Nähe des Stadtteilzentrums, das nur rd. 300 m entfernt und auch fußläufig oder mit dem Fahrrad gut zu erreichen ist, verfügt die Fläche über eine hohe Lagegunst. Die Einbeziehung und Anbindung der neuen Nutzungen an das Stadteilzentrum und an die angren-zenden bebauten und unbebauten Bereiche - Vernetzungsaspekt - stellt einen wesentlichen Ansatz der städtebaulichen Konzeption dar. Das Konzept ergänzt die vorhandene Siedlungsstruktur sinnvoll, und stellt die gegenseitige Verträglichkeit der neu anzusiedelnden Nutzungen untereinander sowie im Verhältnis zu den umliegenden bestehenden Nutzungen sicher. Durch die Öffnung des Geländes und die Ansiedlung von Betrieben ist außerdem zu erwarten, dass das Stadtteilzentrum gestärkt wird, was wiederum positive Auswirkungen auf den Sanierungsbereich erwarten lässt.

Grundgerüst der Entwicklungskonzeption ist die Bildung städtebaulicher Achsen, die zum einen durch ein Nord-Süd und Ost-West-Wegesystem für Radfahrer und Fußgänger getragen wird und die Schaffung von Straßenanbindungen im Westen an der ehemaligen Zechenzufahrt und im Süden an die Wideystraße über eine neue Zufahrt. Innerhalb des Geländes wird über ein orthogonales Erschließungssystem die Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke gesichert.

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat die Legende aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Links
    • Stadtplan/Luftbild
      Hier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanauschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Auschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.
      Stadtplan/Luftbild
  • Daten
    • Abstandsliste zum Abstandserlass 1998 (Anhang 1)
      In den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan werden Gewerbebetriebe ausgeschlossen, die nicht einer bestimmten Abstandsklasse gemäß Liste zum Abstadserlass des Landes NRW von 1998 zugeordnet werden können.

      Die entsprechende Abstandsliste können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
      Abstandsliste

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 31.03.1992, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 11.09.2002 - 11.10.2002, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.02.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren