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Lärmaktionsplan, 4. Runde

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken* und Großflughäfen.

Für Städte unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die neuen Lärmkarten für die Stadt Kamen sind Mitte 2023 veröffentlicht worden und stellen, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar. Hier geht es zu der Lärmkartierung
Derzeit laufen die Arbeiten an der Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Kamen. Hierbei werden auch die Ergebnisse des zwischenzeitlich aufgestellten LKW-Lenkungskonzeptes für das Kamener Stadtgebiet mit einbezogen. Sie finden den ersten Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde als pdf-Datei unten auf dieser Seite - unter der Rubrik "Anhänge". 

In einer 1. Beteiligungsphase lag dieser Entwurf vom 05.03. bis 05.04.2024 im Rathaus öffentlich aus bzw. war im Internet einsehbar. Bürgerinnen und Bürger sowie beteiligte Behörden konnten in dieser Zeit Hinweise geben und Stellungnahmen einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun geprüft. Erläuterungen zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen werden dem Lärmaktionsplan 4. Runde beigefügt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden. Der Zeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - aufzurufen unter:  https://www.umgebungslaerm.nrw.de

 

*: Der von Haupteisenbahnstrecken ausgehende Lärm wird seit 2015 vom Eisenbahnbundesamt untersucht und in separaten Lärmaktionsplänen behandelt - mehr Informationen hierzu unter:  http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Karsten Harrach, Telefon: 02307/148-2635, E-Mail: karsten.harrach@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 05.03.2024 - 05.04.2024, Beteiligung Behörden und Bürgerbeteiligung