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Bebauungsplan

Nr. 119 -Büttgen- Eickerender Straße

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Eickerender Straße“  -Büttgen- wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Grundlage für die Schaffung von dringend benötigten Wohnraum in Form einer Nachverdichtung in Form einer Errichtung von 4 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäusern zu schaffen.

 

Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 26.05.2024 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Zusätzlich können die verfügbaren Informationen

im Foyer der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst

in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 26.05.2024 von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.

Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.05.2024 bis einschließlich zum 26.05.2024 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen.

Zudem können Stellungnahmen auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jens Beeck, Telefon: 02131 987-844, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 24.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
  • 13.05.2024 - 26.05.2024, Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 1. Alt. BauGB

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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