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Bebauungsplan

Nr. 118 -Büttgen- Johannesquartier

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.  118 „Johannesquartier“ -Büttgen- wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von Geschosswohnungsbauten mit 60 Wohneinheiten auf den Grundstücken an der Novesiastraße / Kölner Straße, Flurstücke 1145, 1061 und 149, Flur 16 in der Gemarkung Büttgen, mehrheitlich als öffentlich geförderter Wohnraum, zu schaffen.

 

Der Planentwurf kann in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 21.01.2024 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung von jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Planentwurf

im Foyers der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst

in der Zeit vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis einschließlich Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.

 

Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 08.01.2024 bis einschließlich zum 21.01.2024 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen.

Zudem können Stellungnahmen auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anna Poll, Telefon: 02131. 987-843, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 25.10.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
  • 08.01.2024 - 21.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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