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Das Feuerwehrgerätehaus an der Kelzenberger Straße in Jüchen soll um eine weitere Fahrzeughalle sowie eine Waschhalle erweitert werden. Da der rechtskräftige Bebauungsplan lediglich für das Bestandsgebäude ein Baufenster ausweist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr/Rettungswache". Darüber hinaus sollen die bestehenden Grünstrukturen im Bebauungsplangebiet als "private Grünfläche" festgesetzt werden.