Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 352 "Kalthof - Am Sportplatz" im Stadtteil Kalthof

Nach Fertigstellung der neuen Sportanlage nördlich der Refflingser Straße muss das Areal des mittlerweile brach gefallenen alten Sportplatzes einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 "Kalthof - Sportplatz" nötig geworden.

Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung von Wohngrundstücken. Außerdem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Integration des Neubaugebietes in die natürliche und gebaute Umgebung planungsrechtlich zu sichern.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
11.09.2007 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
17.02.2014 - 22.02.2014 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
24.08.2015 - 25.09.2015 Öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB
24.08.2015 - 25.09.2015 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
15.12.2015 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
20.01.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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