Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

220 "Kreuzstraße" - V. Änderung im Ortsteil Clarholz

Der Geltungsbereich des vorliegenden V. Änderungsverfahrens betrifft die Wohn- und Mischgebiete nördlich der Samtholzstraße sowie nordöstlich der Beelener Straße, die Gewerbegebiete werden durch die V. Änderung nicht überplant. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 5,8 ha und betrifft mehrere Flurstücke in der Flur 18 bis 21 (Gemarkung Clarholz).

Das Plangebiet ist weitgehend vollständig bebaut, es bestehen nur vereinzelte Baulücken. Die unterschiedlich strukturierten Quartiere weisen teilweise große Grundstücke mit tiefen Gärten auf, diese liegen besonders im Bereich Osthoff- und Kreuzstraße. Aufgrund der Grundstücksgrößen und der Abstände zwischen den bestehenden Gebäuden wäre eine Nachverdichtung dieser Hinterliegergrundstücke durch rückwärtige Neu- oder Umbauten grundsätzlich möglich. Der rechtskräftige Bebauungsplan lässt dies jedoch nicht zu. Die Anlieger haben eine rückwärtige Bebauung ihrer großen Gartenparzellen bisher immer abgelehnt und sich weiterhin für eine großzügige Gartennutzung und –gestaltung ausgesprochen.

Diesem Bestreben steht die Festsetzung des Ursprungsplanes und seiner rechtskräftigen Änderungen zur Unzulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen teilweise entgegen. Danach ist es bisher nicht möglich, außerhalb der Baufelder Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, wie Terrassen, gepflasterte Sitzecken oder Gewächs- und Gartenhäuser zu errichten. Vor diesem Hintergrund haben einige Eigentümer der Wohnbaugrundstücke an der Osthoff- und Kreuzstraße den Antrag gestellt, diese Festsetzung aus dem Bebauungsplan zu streichen.

Aus Gründen der Stadtgestaltung und im Sinne der Vergleichbarkeit zu den Vorgaben in anderen Wohnbaugebieten soll die Festsetzung zu Nebenanlagen neu gefasst werden. Mit dem planerischen Ziel, die Nutzung der Garten- und Freiflächen flexibler zu gestalten, werden Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Aus gestalterischen Gründen sind aber entsprechende Abstände zu Verkehrsflächen einzuhalten; eine Begrünung aus standortgerechten, heimischen Gehölzen soll die Einbindung in den Straßenraum gewährleisten.
Die mit dieser Planänderung verbundene Flexibilisierung der Gartennutzung auf den bestehenden großen Grundstücken ist aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich sinnvoll. Es sind weder maßgebliche Veränderungen des städtebaulichen Charakters der Einzelquartiere, noch erhebliche Beeinträchtigungen nachbarlicher Belange zu erwarten.

Durch die vorliegende Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Auch die übrigen Bedingungen des § 13(1) BauGB werden erfüllt, besonders auch aufgrund der der bestandsorientierten Überplanung. Die V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Kreuzstraße“ wird somit im sog. „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt.

Übersichtsplan mit Plangebietsgrenzen

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 23.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.09.2010 - 29.10.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.12.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Plankarte zur Satzungsfassung der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 "Kreuzstraße"
      Zu dieser Plankarte gehören die Legende und textlichen Festsetzungen. Sie können diese in einem gesonderten Fenster öffnen.
      Bebauungsplan Nr. 220 \"Kreuzstraße\" - V. Änderung
  • Textliche Festsetzungen
    • Legende und textliche Festsetzungen Satzungsfassung der V. Änderung Bebauungsplanes Nr. 220
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zur Satzungsfassung der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 "Kreuzstraße"
      Begründung
  • Protokolle