01.131 - Hohe Straße / Borbergstraße - im Stadtbezirk 01 - Hamm-Mitte
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) auf.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 01.131 umfasst einen in der südlichen Innenstadt zwischen der Bismarckstraße im Norden, der Borbergstraße im Westen, der Hohen Straße im Süden sowie der Goethestraße im Westen gelegenen, etwa 1 ha großen Baublock.
Nach der Entscheidung zur Aufgabe der im südlichen Teilbereich des Areals ursprünglich ausgeübten schulischen Nutzungen (Schulgebäude mit Schulhof, später Volkshochschule) verfolgte die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.131 die Zielsetzung einer städtebaulich angemessenen Nachnutzung des Geländes. Als Art baulicher Nutzung ist für den größten Teil des Bebauungsplangebietes eine Festsetzung als „Sondergebiet (SO)“ mit der Zweckbestimmung - Büronutzung/Bank - geplant. Der Bauleitplan wurde als sogenannter "einfacher Bebauungsplan" aufgestellt und weist eine geringe Festsetzungsdichte auf.