07.007 - Zeche Sachsen - Aufhebungssatzung - Am Sachsenweg - im Stadtbezirk 07 - Hamm-Heessen
Alle hier gezeigten Pläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) bzw. dem Stadtplanungsamt auf.
Durch Aufstellung der Aufhebungsatzung - Am Sachsenweg - ist der Bebauungsplan Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - in einem Teilbereich aufgehoben worden. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung erfasst dabei eine ca. 3,5 ha große Teilfläche des Bebauungsplans im südwestlichen Randbereich des Plangebietes (zwischen Sachsenring im Südosten, dem Sachsenweg im Nordwesten sowie der Eisenbahnstrecke „Hamm-Hannover“ im Südosten).
Hintergrund für die Aufstellung der Aufhebungssatzung war die dortige Ansiedlung eines Eisenbahnwerkstattbetriebes („Eurobahn“). Die Neubaumaßnahme umfasste den Bau eines Anschlussgleises sowie die Errichtung einer Eisenbahnwerkstatthalle.
Das Vorhaben wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VvVfG) genehmigt. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Investitionsvorhabens erfolgte also nicht nach den Kriterien der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplanung, sondern auf Grundlage des in diesem Falle übergelagerten Fachplanungsrechtes des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).
Durch Aufstellung der Aufhebungssatzung - Am Sachsenweg - und der damit einhergehenden Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 07.007 wurde die planungsrechtliche Beurteilung von künftigen Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung eindeutig und allein auf die Grundlage des hier nunmehr maßgeblichen Rechtes (AEG) gestellt.