Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
01.090 - Ritterstraße - 2. Änderung im Stadtbezirk 01 - Hamm-Mitte
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) bzw. dem Stadtplanungsamt auf.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 01.090 umfasst ein im westlichen Stadtkern zwischen dem Westenwall im Norden und der Weststraße im Süden gelegenes, ca. 1 ha großes Areal.
Der Bezugsraum der 2. Änderung des Bebauungsplans beschränkt sich auf einen ca. 0,32 ha großen Teilbereich im nordwestlichen Teil des Gesamtplangebietes zwischen dem Westenwall im Norden, der Ritterstraße im Westen und Süden sowie der Ritterpassage im Osten. Er erfasst mit einem an der Ritterstraße liegenden Brachgrundstück sowie mit der Pkw-Stellplatzanlage südlich des Westenwalls zum überwiegenden Teil bislang noch unbebaute Flächen.
Die Bebauungsplan-Änderung verfolgt die städtebauliche Zielsetzung der Optimierung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten einer wünschenswerten baulichen Entwicklung im Sinne der Umsetzung der bereits aus dem Jahre 1991 stammenden städtebaulichen Zielvorstellung des „Blockkonzeptes Ritterstraße“.
Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Ansprechpartner zum Plan
| Name |
Telefon |
E-Mail |
| Frau Andrea Witt |
02381 / 17-4337 |
witt@stadt.hamm.de |
| Frau Marion Hübner |
02381 / 17-4336 |
huebnerm@stadt.hamm.de |