01.008 - Neue Bahnhofstraße - 5. Änderung im Stadtbezirk 01 - Hamm-Mitte
Die Bebauungsplanänderung verfolgt die Zielsetzung, die Ansiedlungen von Vergnügungsstätten und Erotikfachmärkte in Teilbereichen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.008 planungsrechtlich steuern zu können.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.