05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld im Stadtbezirk 05 - Hamm-Herringen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 05.065 – Quellenstraße/ Zum Torksfeld – wird räumlich gefasst durch die Dortmunder Straße im Süden, die Fritz-Husemann-Straße im Osten, die Quellenstraße im Norden und die Straße ‚Zum Torksfeld’ im Westen. Im Planbereich befinden sich größten Teils bebaute Grundstücksflächen, die heute mit Handel- und Dienstleistung sowie mit Wohn- und Mischnutzung belegt sind.
Das bisherige Planungsrecht wird definiert durch den Bebauungsplan Nr. 05.015 – Quellenstraße – aus dem Jahre 1973. Dieser ermöglichte bislang die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes – Lebensmittel sowie die Sicherung bestehender Wohn- und Mischstrukturen entlang der Quellenstraße. Um jedoch der derzeitigen Entwicklung dieses Bereiches als zentraler Versorgungsbereich – Stadtteilzentrum für Herringen eingeleitet im Jahre 2005 durch den Bebauungsplan Nr. 05.060 – Marktplatz Herringen –) Rechnung zu tragen und weitere Entwicklungschancen für den vorhandenen Verbrauchermarkt zu öffnen sowie zeitgemäße Einzelhandelsstrukturen an diesen Standort zu etablieren, soll der alte Planbereich als neuer Bebauungsplan Nr. 05.065 – Quellenstraße/ Zum Torksfeld – neu aufgestellt werden.