Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
06.074 - Wohnpark Schulze Everding - 1. (vereinfachte) Änderung im Stadtbezirk 06 - Hamm-Bockum-Hövel

Bebauungsplan
Im Zuge der bisher vollzogenen Entwicklungsschritte im Baugebiet Schulze Everding (Ausbauplanung, Grundstückszuschnitte und der Antragsverfahren auf Baugenehmigung) hat sich gezeigt, dass einige der (geplanten) entwicklungsorientierten Maßnahmen von einzelnen Festsetzungsdetails des o.a. Bebauungsplanes abweichen.
Um den geänderten Anforderungen an die gewünschte wohnbauliche Entwicklung gerecht zu werden, sind die nachstehenden textlichen und graphischen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06.074 inhaltlich zu modifizieren.
1. die Anpassung des Anschlusspunktes der Quartiersstraße „Am Eversbach“ an die Horster Straße im Sinne eines verkehrsgerechten Ausbaus – inklusive der Errichtung einer neuen Haltestelle für den ÖPNV
2. die Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Hofstelle Schulze Everding bezüglich des zu erhaltenden Baumbestandes und der veränderten Lage und Ausdehnung des Hofplatzes
3. die Anpassung der öffentlichen Erschließungsstraßen im Quartiersinneren an das vorliegende Straßenausbaukonzept des 1. Bauabschnittes
4. die Übertragung der im 1. Bauabschnitt bewährten Grundstücksaufteilung auf das westliche Quartier (2. Bauabschnitt)
5. die Verlagerung der Trafostation von der Krechtingstraße zur besseren Versorgungsmöglichkeit des neuen Wohnquartiers
6. die Anpassung des Querschnittes des südlichen Entwässerungsgrabens in der öffentlichen Grünfläche an den geplanten Ausbau
7. die Anpassung der baulichen Höhenbeschränkung für eine größere architektonische Gestaltungsfreiheit
8. die räumlichen Zuordnung von Garagen
9. die Anpassung der Festsetzung der Dachgauben und –einschnitte mit Blick auf eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit sowie
10. die konkretisierte Definition der Pultdachformen, mit Blick auf eine energetisch zweckmäßige Ausrichtung.