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Bebauungsplan Nr. 42 "Nördliche Talstraße" Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 42 regelt die städtebauliche Ordnung im Plangebiet nördlich der Talstraße. Das Gebiet liegt im Übergang zwischen den großräumigen Gewerbe- und Mischnutzungen beidseits Gartnischer Weg im Norden und Nordwesten sowie der Ortslage von Künsebeck mit Wohnbauflächen im Süden und Südosten. Das geplante (eingeschränkte) Gewerbe- und Mischgebiet soll v. a. der Zielgruppe Hand-werker und Kleinbetriebe sowie dem Wohnen dienen und somit jeweils auch das An-gebot im Ortsteil Künsebeck stärken. Die Planung soll zudem die naturräumliche und siedlungsgeographische Gliederung zwischen den großräumigen Gewerbe- und Wohngebieten Künsebecks durch den wertvollen Talzug des Künsebecker Bachs berücksichtigen.

Das Planverfahren wurde bereits im Jahr 1997 eingeleitet und in den Jahren 2001/2002 nach Streichung des Gewerbegebiets im Norden an der Robert-Bosch-Straße mit einem verkleinerten Geltungsbereich fortgeführt. Da zunächst noch eine Ersatzaufforstung als Voraussetzung für die Entwurfsoffenlage mit Alteigentümer und Forstbehörde abzustimmen war, wurde das Verfahren nicht zeitnah fortgesetzt und abgeschlossen. Zeitgleich wurden jedoch erste Bauanträge vorgelegt und die Er-schließungsplanung eingeleitet, verschiedene Bauvorhaben sind nach der damaligen Rechtslage errichtet worden.

Das Verfahren soll nunmehr abgeschlossen werden. Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat mit Datum vom 12.09.2012 über das Verfahren beraten und beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 42 auf Grundlage des früheren Entwurfsbeschlusses - ergänzt durch einzelne Anpassungen an die heutige Rechtslage - die Offenlage gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen.

räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 29.01.1997, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 01.03.2016 - 08.04.2016, Öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
  • 14.11.2016 - 25.11.2016, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 15.02.2017, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 17.03.2017, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de