283 "Postareal/Willy-Brandt-Platz"


Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu schaffen, die eine qualitätsvolle Platz- und Raumgestaltung sichert. Durch Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird eine Neugestaltung des Bahnhofumfeldes und somit eine Aufwertung ermöglicht.


Übersicht über den Stand des Verfahrens:

Termin Verfahrensschritt
15.03.2016 Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3) BauGB i.V. m. §§ 7, 41 (1) Buchst. f)


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Heike Tellkamp 05241 - 82 2705 heike.tellkamp@guetersloh.de



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.
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