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G 216 - Im Buschfeld

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 216 ist, das heute im Außenbereich liegende Flurstück 29 einer Wohnbebauung zuzuführen. Dazu soll das südlich angrenzende Mischgebiet nach Norden durch ein Allgemeines Wohngebiet mit üblichen Grundstückstiefen für eine Einfamilienhausbebauung ergänzt werden. Vorgesehen sind etwa 8 bis 10 Wohneinheiten in Einfamilien- oder Doppelhäusern. Nach Westen soll auf den Gartenflächen eine Eingrünung des Ortsrandes erfolgen.

 

 Hinweis:

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

 

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 05.10.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13b BauGB (Rat)
  • 25.10.2017, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 25.10.2017, Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13a (3) BauGB
  • 02.11.2017 - 09.11.2017, Öffentlichkeitsbeteiligung Durchführung gem. § 13a (3) BauGB
  • 29.05.2018, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) i.V.m. § 13b BauGB
  • 13.06.2018, Bekanntmachung Auslegung § 3 (2) i.V.m. § 13b BauGB
  • 21.06.2018 - 03.08.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 15.01.2019, erneuter Auslegungsbeschluss § 3 (2) i.V.m. § 4a Abs. 3 u. § 13b BauGB (Auslegung in beschränkter Form)
  • 22.01.2019 - 19.02.2019, erneute Auslegung § 3 (2) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (in beschränkter Form)
  • 28.03.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 10.04.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Anhänge