N 47 - Lohweg
Die für den Rhein-Kreis Neuss erarbeitete Wohnungsbedarfsanalyse der Firma InWIS aus dem Jahr 2017 zeigt für die Stadt Grevenbroich einen Bedarf an rund 1.800 zusätzlichen Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 auf. Ziel der Planung ist es daher, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und neuen Wohnraum, auch in Form von öffentlich gefördertem Wohnraum, zu schaffen. Das Bebauungsplangebiet wird bisher nicht von einem Bebauungsplan erfasst und ist somit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Durch die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens soll das Gebiet daher zu einem Wohngebiet umgewidmet werden. Der Flächennutzungsplan stellt es bereits als Wohnbaufläche dar, sodass der Bebauungsplan als aus ihm entwickelt gelten kann. Die Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung oder eine landesplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung ist daher nicht erforderlich.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 12.11.2019, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
- 12.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 21.12.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 21.12.2019, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 06.01.2020 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Sitzungsunterlagen
- Bekanntmachungen
Stadtplanung
Bauleitpläne
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- Bauleitpläne im Verfahren
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