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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Klein Feldchen/II -1. Änderung -

Mit der geplanten Bebauungsplanänderung soll eine zeichnerische Festsetzung geringfügig geändert werden. Ziel der Planung ist es, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 51 „Klein Feldchen/II“ bauleitplanerisch und damit nachhaltig zu korrigieren.

Mit der geplanten Bebauungsplanänderung wird das Ziel beabsichtigt, die Festsetzung durchgehender Baufelder sowie die Zulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb der in der Begründung bezeichneten Grundstücksbereiche zu schaffen.

Außerdem sollen die seinerzeit festgelegten textlichen Festsetzungen (der Bebauungsplan ist bereits seit 2008 rechtskräftig) den heutigen Gegebenheiten angepasst und daher die Ziffern 2.1 und 2.2 (Dachformen und Dachgauben) ersatzlos gestrichen werden.

Da die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 51 „Klein Feldchen/II“ durch die Verschiebung der Festsetzungen nicht berührt werden, ist die Änderung in dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB vorgesehen.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde am 11.07.2017 der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Gangelt gefasst.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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