Ziel der Planung ist die zeitnahe Entwicklung von Wohnbauland durch eine städtebauliche Arrondierung des Ortsrandes. Hierdurch soll der kurzfristige Bedarf nach Wohnbauland innerhalb der Ortslage Birgden gedeckt werden. Ein weiteres wesentliches Planungsziel ist, dass sich das geplante Wohngebiet in die bestehenden Baustrukturen der unmittelbaren Umgebung einfügt.
Der räumliche Geltungsbereich des Verfahrens umfasst die Flächen Gemarkung Birgden, Flur 9, Flurstücke 299, 300, 379 sowie Teile der Flurstücke 31, 32, 33, 34, 361 und 378.. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,3 ha.