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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Zum Gelindchen/III"

Ziel der Planung ist es, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 81 an   unterschiedliche aktuelle städtebauliche Anforderungen der Gemeinde Gangelt anzupassen. Unter anderem soll zur Entlastung der bestehenden Baugebiete im Nordosten des Plangebietes eine zusätzliche Verkehrsfläche geschaffen werden.

 

Des Weiteren soll die Anzahl der Vollgeschosse im Bereich von „WA 2“ von drei auf zwei Vollgeschosse reduziert werden. Um den öffentlichen Verkehrsraum in diesem Bereich von parkenden Autos freizuhalten, soll die Zahl der notwendigen Stellplätze von 1 und 1,5 je Wohneinheit erhöht und die Zahl der zulässigen Wohneinheiten von 10 auf 8 reduziert werden.

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 17.05.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
  • 17.05.2022, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.06.2022 - 20.07.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.08.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.09.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge