Ziel der Planung ist es die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 77 an unterschiedliche aktuelle städtebauliche Anforderungen der Gemeinde Gangelt anzupassen. Hierdurch soll die Lebensqualität im Baugebiet und dessen Nachhaltigkeit gefördert werden.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.