Der Rat der Gemeinde Gangelt hat am 29.06.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung für den Ortskern von Gangelt gem. § 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) beschlossen.
Die Denkmalbereichssatzung wird erlassen, um Gestalt und Struktur des Ortes und seine historische Bausubstanz als Einheit zu erhalten, die kontinuierliche Entwicklung während der vergangenen Jahrhunderte aufzuzeigen und für die Zukunft zu bewahren.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den historischen Ortskern Gangelt einschließlich des ehemaligen Befestigungsstreifens und der Freifläche im Osten und im Nordosten der Burg.