Mittels der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 soll die Baugrenze auf der Fläche Gemarkung Gangelt, Flur 4, Flurstück 271 so nach Osten verschoben werden, dass eine bessere Bebaubarkeit des Grundstücks möglich wird. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.