Ziel der Planung ist die zeitnahe Entwicklung von Gewerbeflächen. Ein weiteres wesentliches Planungsziel ist, dass sich das geplante Gewerbegebiet in die bestehenden Baustrukturen der unmittelbaren Umgebung einfügen und somit eine städtebauliche Komplettierung des angrenzenden Gewerbeparkes darstellen soll. Durch das Verfahren sollen die Voraus-setzungen für die Errichtung von Gewerbebetrieben geschaffen werden. Dies setzt die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen (G)" bzw. Festsetzung eines „Gewerbegebiets (GE)" gemäß § 8 BauNVO voraus.