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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Im Hönzel - 4. Änderung -

Mittels der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 sollen die bestehenden, zeichnerischen Festsetzungen geändert werden. Hierbei soll die bestehende Baugrenze derart angepasst werden, dass eine Bebauung mit drei Einfamilienhäusern mit insgesamt kleineren Grundstücksgrößen ermöglicht wird. Zu diesem Zweck soll die Baugrenze in einer solchen Art verschoben werden, dass sie zu der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze einen Abstand von 3 m einhält.

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 10.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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