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Gemeindeplanung in Gangelt

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Bebauungsplan

Gangelt-Nord/IV - 3. Änderung -

Mit der geplanten Bebauungsplanänderung wird das Ziel beabsichtigt, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 „Gangelt - Nord/IV“ bauleitplanerisch und damit nachhaltig zu korrigieren.

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

Nach der öffentlichen Auslegung erfolgte der Satzungsbeschluss in der Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt am 11.07.2017.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge