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Gemeindeplanung in Gangelt

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Satzung

Ergänzungssatzung Pilsstraße in Kreuzrath

Ziel der Planung ist die Umsetzung von Wohnbebauung auf den verfahrensgegenständlichen Flächen. Zugleich sollen naturschutzfachliche Belange durch Umsetzung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen gewahrt werden.

Das Verfahren wird auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Nach der öffentlichen Auslegung erfolgte am 11.07.2017 der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Gangelt.


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge