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Gemeindeplanung in Gangelt

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Flächennutzungsplan

51. Flächennutzungsplanänderung

 

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Erweiterung Gewerbepark - Gangelt“ im Parallelverfahren beschlossen.

 

In gleicher Sitzung wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten und gebilligten Planfassungen (Vorentwürfe) einschließlich der dazugehörigen Begründungen durchzuführen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde am 08.04.2016 durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 18.04. bis einschließlich 18.05.2016.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.03.2016 mit Fristsetzung zum 18.05.2016 beteiligt.

 

Die Beteiligungsergebnisse wurden in die vorläufigen Planfassungen eingearbeitet und der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 diese gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt am 28.03.2017 der Feststellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 69 im Parallelverfahren gefasst.

 

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde anschließend der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Von dort wurde die Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 16.08.2017 genehmigt.

 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 08.03.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.04.2016 - 18.05.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.01.2017 - 24.02.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 28.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.09.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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