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Gemeindeplanung in Gangelt

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Flächennutzungsplan

53. Flächennutzungsplanänderung

 

Der räumliche Geltungsbereich des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt 5 Flächen. Diese befinden sich in der  Gemarkung Breberen-Schümm,

 

1.) Flur 2, Flurstück 205 sowie teilweise das Flurstück 387

2.) Flur 1, Flurstück 247, 248, 437, 449, 450, 456 sowie Flur 2, Flurstück 234 und teilweise die Flurstücke 130, 131, 132 und 146

3.) Flur 2, Flurstücke 94, 95 teilweise sowie Flur 16, Flurstücke 27, 28, 29, 30, 31, 32, 39, 40, 96, 106, 110, 111 sowie teilweise die Flurstücke 9, 45, 81 und 84

4.) Flur 8, Flurstücke 90 und 91 sowie teilweise die Flurstücke 69 und 71

5.) Flur 8, Flurstücke 32, 35, 36, 129 und 137 sowie teilweise die Flurstücke 28, 30, 31, 33, 130, 135 und 136. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen Gemarkung Breberen-Schümm, Flur 8, Flurstücke 134 und 137. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,9 ha.

 

Der Rat der Gemeinde Gangelt hat am 11.07.2017 den Feststellungsbeschluss zur 53. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Anschließend wurde die Flächennutzungsplanänderung zwecks Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Verfügung 27.11.2017 hat die Bezirksregierung Köln die 53. Flächennutzungsplanänderung mit der Maßgabe genehmigt, dass noch einige Änderungen zwecks Klarstellung in der Begründung geändert werden müssen. Diese Änderungen wurden dem Rat der Gemeinde Gangelt in seiner Sitzung am 18.12.2017 vorgelegt und mit einem entsprechenden Beitrittsbeschluss beschlossen.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gangelt am 12.01.2018 ist die 53. Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden.

 

 

 

 

 


Ansprechperson

  • Herr Christoph Meiers, Telefon: 02454588402, E-Mail: christoph.meiers@gangelt.de
  • Herr Willibert Mevissen, Telefon:  , E-Mail: willibert.mevissen@gangelt.de

Verfahrensschritte

  • 23.01.2017 - 24.02.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.04.2017 - 19.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.08.2017 - 15.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.01.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge