Mit der geplanten Bebauungsplanänderung soll nun eine zeichnerische Festsetzung geringfügig geändert werden. Ziel der Planung ist es, eine unbeabsichtigte Härte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 63 „Im Jankerfeld/III“ bauleitplanerisch und damit nachhaltig zu korrigieren.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das Verfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Durch das neue Änderungsverfahren soll eine Erweiterung der Baufenstertiefe auf 16 m erreicht werden. Alles Weitere ergibt sich aus der beigefügten Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes.