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Abrundungssatzung Neustraße

Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 03.12.2002, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Satzung