← Zurück

Abgrenzungs- und Abrundungssatzung

Alle hier gezeigten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 28.12.1994, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Satzung