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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 49 "Konzentrationszone Windenergieanlagen"

Der Windenergienutzung zur Gewinnung elektrischer Energie kommt im Hinblick auf die Belange der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung steigende Bedeutung zu. Diese Art der Energieerzeugung ist zwar auch mit Landschaftsverbrauch, mit Licht-, Schatten- und Lärmimmissionen verbunden. Verglichen mit der Nutzung fossiler Energieträger und der Atomenergie hat sie aber den Vorteil, dass sie sich einer unerschöpflichen Energiequelle bedient und dabei im Betrieb weder Luftschadstoffe, Reststoffe, Abfälle und Abwärme verursacht noch ein atomares Risiko mit sich bringt. Regionale und lokale Initiativen zur Förderung von Windenergieanlagen verdienen in diesem Zusam-menhang besondere Unterstützung. Eine ressourcenschonende Energieerzeugung trägt unter Beachtung des Freiraumschutzes und der Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und anderer Umweltbelange wesentlich zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bei.

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Nutzung erneuerbarer und unerschöpflicher Energie so weit wie möglich begünstigen. Durch die Ausweisung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung werden die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen. Im Hinblick auf die vorliegenden Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen, die notwendige Schonung des Freiraumes und die optimale Ausnutzung von Flächen ist eine Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten, verträglichen Standorten in Windfarmen einer Vielzahl von Einzelanlagen in der Regel vorzuziehen.

Seit Anfang der 90er Jahre hat die Nutzung der Windenergie in Deutschland einen imposanten Aufschwung genommen. Die Entwicklung vollzog sich zunächst an der Küste, findet nun aber durch die Entwicklung sehr hoher und leistungsfähiger Anlagen auch im windärmeren Binnenland statt. Dieser Aufschwung ist u.a. durch die technische Entwicklung, das Stromeinspeisungsgesetz und das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu erklären, ebenso wie durch verschiedene Förderprogramme. Damit hat Deutschland ehemalige Vorreiter wie die USA überholt.

Einhergehend mit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Anlagen war die Aufnahme der Windenergienutzung in Programme, Pläne und Gesetzt. So wurden beispielsweise über die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen in den § 35 aufgenommen. Die Förderung der Windenergieanlagen findet sich auch in raumbezogenen Plänen wieder, so z.B. im Landesentwicklungsplan NRW und im Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Münsterland hier: Windeignungsbereich WAF 10.

Entsprechend der bundesweiten Entwicklung wurden auch in Ennigerloh vier Windenergieanlagen errichtet, eine fünfte ist genehmigt. Die Leistung dieser Anlagen beläuft sich auf 500 bis 850 KW. Die Einspeisung erfolgt über ein von den Stadtwerken Ennigerloh bereits verstärktes 10 kV-Netz.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt stellt auf Grundlage der Darstellungen des GEP mit seiner 18. Änderung u. a. eine „Konzentrationszone Windenergie“ in den Gemarkungen Westkirchen, Ennigerloh und Enniger dar.

Seit Ende 2000 gingen eine Vielzahl von Anträgen auf die Genehmigung von Windenergieanlagen ein. Die meisten davon bezogen sich auf die im FNP dargestellte Konzentrationszone. Die geplanten Anlagen haben Gesamthöhen von bis zu 135 m und eine Leistung von bis zu 1,8 MW.

Das Westf. Amt für Landes- und Baupflege hat in einem Gutachten zur Landschaftsempfindlichkeit dieses Raumes im Jahre 1997 eine mittlere Empfindlichkeit festgestellt. Dies bedeutet, dass der Raum für sich genommen als Standort für Windenergieanlagen als geeignet zu bezeichnen ist - dies solange, wie eine Überprägung dieses Raumes mit Windenergieanlagen nicht erfolgt. Noch weniger darf eine städtebaulich negative Wirkung auf die benachbarten sensiblen Landschaftsräume, wie auch die Bewohner der Konzentrationszone von den Anlagen ausgehen.

Die durchgeführte flächendeckende Untersuchung des gesamten Stadtgebietes Ennigerloh untermauert den im GEP dargestellten Windeignungsbereich WAF 10.

Um den Zielsetzungen des Baugesetzbuches nach einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechend sozialgerechten Bodennutzung, einer menschenwürdigen Umwelt und dem Schutz sowie der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen zu entsprechen, hat der Rat der Stadt Ennigerloh in seiner Sitzung am 04.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Konzentrationszone Windenergieanlagen“ beschlossen.


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Verfahrensschritte

  • 04.02.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 21.09.2012, Behördenbeteiligung gem. § 13 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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