Der westliche Geltungsbereich der 3. Änderung soll im Rahmen der 1. Änderung der 3. Änderung vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung der vorhandenen Logistikhalle insbesondere bzgl. des festgesetzten Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt angepasst werden. Zudem ist der vorhandene Lärmschutz zu untersuchen und ggf. an die geänderte Situation anzupassen.