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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
vorhabenbezogener Bebauungsplan "westlich der August-Macke-Allee"

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 02.11.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Westlich August-Macke-Allee“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das Planungsrecht für die geplante Erschließung einer Wohnbaufläche zur Bebauung mit 6 Wohnhäusern geschaffen werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Ennigerloh, Flur 9, Flurstück 505. Es handelt sich um eine Fläche zwischen den ehemaligen Hofstelle Wigger im Norden und dem Wäldchen im Süden. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Regelungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 48 werden im Plangebiet durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Westlich der August-Macke-Allee“ überlagert. Das Grundkonzept und die anteilige Außengrenze bleiben aber erhalten.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bis zum 26. Februar 2016 zur Planung äußern. Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 11.04.2016 beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


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Verfahrensschritte

  • 02.11.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.02.2016 - 12.02.2016, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.02.2016 - 26.02.2016, Information der Öffentlichkeit nach § 13a (3) Nr.2 BauGB
  • 12.02.2016 - 26.02.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.04.2016, Beschluß zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 21.05.2016 - 27.05.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 31.05.2016 - 01.07.2016, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.06.2016 - 05.07.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.09.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.10.2016, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 21.10.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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