Mit der Änderung verfolgt der Rat der Stadt Ennigerloh zum einen das Ziel, die bisher für die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzte Fläche südlich des Regenrückhaltebeckens einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Daneben sollen die überbaubaren Grundstücksgrenzen auf dem westlich des Regenrückhaltebeckens gelegenen Grundstück angepasst werden.
Ein zweiter Änderungsbereich befindet sich im Westen des Plangebietes. Hierbei handelt es sich um die westlich der Trasse der Westfälischen Landeseisenbahn liegende Fläche. Es ist beabsichtigt, die derzeit durch die Erhaltungs- bzw. Anpflanzungsgebote eingeschränkte überbaubare Grundstücksfläche auf das gesamte Areal auszuweiten. Diese Änderung dient der besseren Vermarktung der gewerblichen Fläche. Die Flächen zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, die sich heute in einer Art Insellage inmitten gewerblicher Nutzung befinden, können an anderer Stelle im Nahbereich neu festgesetzt und entwickelt werden.