Der Rat der Stadt Ennigerloh hat die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4a „Am Rottkamp, Am Kleipohl, An den Weiden“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Gegenstand der 21. Änderung ist die Aufhebung der Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“ für einen Teilbereich westlich bzw. nördlich des neuen Verlaufs der B 475. Die Änderung bezieht sich auf das Grundstück in der Gemarkung Ennigerloh, Flur 5, Flurstück 2485. Mit der Entlassung in den Außenbereich unterliegen Vorhaben zukünftig den Regelungen des § 35 BauGB, während sie heute aufgrund der Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" im Beb.-Plan