Der Rat der Stadt Ennigerloh hat auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Ennigerloh am 24.04.2017 die Aufstellung der 1. Än-derung des Bebauungsplanes Nr. 207 „Windmühlenweg“ gem. § 2 BauGB beschlossen.
Gemäß § 13a BauGB besteht die Möglichkeit, bei der Mobilisierung von Bauland im Innenbereich das beschleunigte Bebauungsplanverfahren anzuwenden. Der Bebauungsplan Nr. 207 „Windmühlenweg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.