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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Westlicher Ortsauftakt", 4. Änderung

Im Südwesten und Südosten des Plangebietes sind noch zwei Grundstücke unbebaut geblieben. Hier beabsichtigt der Vorhabenträger nun die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses. Auch für diese konkreten Vorhaben ist heute die Änderung der hier geltenden Festsetzungen erforderlich, wobei der grundlegende Leitgedanke der hofartigen Bebauung aus ein- und zweigeschossigen Bauten auch weiterhin beibehalten wird. Auch die generelle Prägung durch symmetrische Dachformen wird beibehalten. Um für das Mehrfamilienhaus eine angemessene, effektive Ausnutzung zu ermöglichen, wird hier aber eine gewisse Anpassung durch die Zulässigkeit eines flacher geneigten Walmdachs aufgenommen, um die Ausbildung eines Staffelgeschosses zu unterstützen und gleichzeitig die Maßstäblichkeit einer dörflichen Bebauung zu wahren.

Die nun geplanten Gebäude weichen überwiegend in Bezug auf die überbaubaren Flächen und das Maß der baulichen Nutzung von den bisherigen Festsetzungen des Ursprungsplans ab. Um die Bebauung auf den verbliebenen Restflächen umsetzen zu können, ist daher die vorliegende 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Mit Blick auf die Rahmenbedingungen handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die Planänderung wird daher als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB durchgeführt.


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Verfahrensschritte

  • 29.05.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2017, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.11.2017 - 01.12.2017, Information der Öffentlichkeit nach § 13a (3) Nr.2 BauGB
  • 01.12.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.12.2017 - 05.01.2018, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 11.12.2017 - 12.01.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.02.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.03.2018, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (3) BauGB
  • 16.03.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge