Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung ams 19.09.2016 die Aufstellung der 1. Erweiterung des Beb.-Plans Nr. 56.1 „August-Macke-Alle (nördlicher Teil)“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Der Bereich der 1. Erweiterung grenzt unmittelbar an die südliche Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 56.1 an. Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ein ca. 80m breites und ca. 70m tiefes Teilstück im Norden des Flurstücks 505, Flur 9, Gemarkung Ennigerloh, und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich.