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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Mitte"

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Aufstellung einer 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh beschlossen. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Feuerwehrhaus Ennigerloh-Mitte“, Ennigerloh-Mitte, geschaffen werden. Hierzu ist die wirksame Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine Gemeinbedarfsflächendarstellung mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans.


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Verfahrensschritte

  • 23.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2017 - 18.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 24.03.2017 - 31.03.2017, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.03.2017 - 31.03.2017, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.03.2017 - 18.04.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 06.05.2017 - 12.05.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.05.2017 - 21.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge