Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 53 „AWG“, Ennigerloh-Mitte, sieht u. a. Ausnahmen zu den förmlich festgesetzten maximalen Gebäudehöhen von 22 Metern vor. Da diese Ausnahmen im rechtsverbindlichen Plan weder nach Art noch nach Umfang definiert sind, soll dieser Mangel in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden.
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat den Beschluss zur Durchführung des ergänzenden Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) in seiner Sitzung am 18.03.2013 gefasst. Der Beschluss wurde am 30.03.2013 öffentlich bekannt gemacht. Zur Sicherung der Planung und zur Verhinderung ungewünschter städtebaulicher Fehlentwicklungen während des ergänzenden Verfahrens wurde zudem eine Veränderungssperre beschlossen.
Von der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen, da diese bereits im Rahmen der Aufstellung des Beb.-Plans Nr. 53 „AWG“ erfolgt ist. Das ergänzende Verfahren wird ab der öffentlichen Auslegung mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung erneut durchgeführt. Der Geltungsbereich des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 53 „AWG“, Ennigerloh-Mitte, ist der Übersicht zu entnehmen.