Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 09.02.2015 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh im Bereich des Golfplatzes „Schloss Vornholz“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 36 und 391, Flur 4, Gemarkung Ostenfelde, und hat eine Fläche ca. 3.500m². Ziel der Änderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit dienlicher Funktion für die Sportstätte „Golfanlage“ am Nordrand der Golfanlage. Der Geltungsbereich der Änderung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.