Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 20.12.2010 die Aufstellung der
3. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Auf dem Schleeberg“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen.
In der 3. Änderung der 3. Änderung sollen insbesondere die Regelungen zur Dachgestaltung im Änderungsbereich (Baufeld zwischen der Ostenfelder Straße und der Hofanlage) geändert werden, so dass zukünftig „geneigte Dächer > 5°“ zulässig sind.
Die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe werden entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.§ 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersicht ersichtlich.