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Stadtplanung in Ennigerloh

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Bebauungsplan
Nr. 7.3 "Mitte" - 3. Änderung

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.3 „Mitte“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Gegenstand der 3. Änderung ist die Rücknahme der Festsetzung „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Post“. Statt dessen soll für das ehemalige Postgrundstück „Kerngebiet“ festgesetzt werden.

Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, 3. OG, Zimmer 301, 302 und 309, während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und bis zum 08. Oktober 2008 zur Planung äußern.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montagnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.


Kontakt


Verfahrensschritte

  • 28.04.2008, Aufstellungsbeschluss
  • 29.08.2008 - 08.10.2008, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.08.2008 - 08.10.2008, Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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