Gegenstand der 1. Änderung eine geplante geringfügige Erweiterung des Vereinsgeländes und Anpassungen im Bestand. Für die Anpas-sungen ist die 1. Änderung des aktuell rechtskräftigen Vorhabenbezo-genen Bebauungsplans „Reitanlage des Reitvereins Ennigerloh-Neubeckum“ aus dem Jahr 2005 erforderlich. Ein Planungserfordernis ist gegeben, um die Erweiterung des Vereinsgeländes sowie die Anpassungen im Bestand sinnvoll und verträglich in das Umfeld einzubinden und hierfür verbindliche und verlässliche planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen.