Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Feuerwehrhaus Ennigerloh-Mitte“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht für den Neubau einer Feuerwehr am Standort „Zum Buddenbaum / Bergstraße“ geschaffen werden.Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Auszug aus der Grundkarte ersichtlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB.