Der Rat der Stadt Ennigerloh hat in seiner Sitzung am 20.01.2014 die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 „Industriegebiet Haltenberg-Ost II“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Gegenstand der Änderung ist die mit 15m festgesetzte höchste Gebäudehöhe auf maximal 30m zulässige Gesamthöhe baulicher Anlagen.