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Stadtplanung in Ennigerloh

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Flächennutzungsplan
1. Ergänzung des Flächennutzungsplans 2009

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 04.10.2010 die Aufstellung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh beschlossen. Die Ergänzung bezieht sich auf alle Ortsteile. Der Geltungsbereich der Ergänzung ist somit das gesamte Stadtgebiet Ennigerlohs.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Ergänzung des Flächennutzungsplans um den Teilplan „Tourismus – Freizeit – Erholung“ verbindet die Stadt Ennigerloh die Zielsetzungen das touristische Potenzial des Stadtgebietes besser auszuschöpfen und zu entwickeln. Hierzu soll auch die Zusammenarbeit der örtlichen Einrichtungen und Akteure in diesem Bereich intensiviert werden.

Zudem sollen mit der Ergänzung des Flächennutzungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 423 „Ferienbauernhof Röhr“, Ennigerloh-Enniger, geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.


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Verfahrensschritte

  • 04.10.2010, Aufstellungsbeschluss
  • 23.12.2010 - 30.12.2010, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.12.2010 - 30.12.2010, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.01.2011 - 02.02.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.01.2011 - 21.01.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.08.2011 - 25.08.2011, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.09.2011 - 05.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung § 4 (2) BauGB
  • 03.11.2014, Feststellungsbeschluss durch den Rat
  • 25.02.2015, Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
  • 20.03.2015, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bez.-Reg. Münster
  • 20.03.2015, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans bzw. der Änderung

Bezüge zu anderen Planverfahren


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