Gemeinde Burbach

Grundlagen der Stadtplanung

 Was ist ...

 Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner/in.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat ReaderExterner Link der Firma Adobe.
Bauberatung
Allgemeines

Bei der Errichtung und Änderungen von baulichen Anlagen sind grundsätzlich die Bestimmungen des Baurechtes und des Planungsrechtes einzuhalten. Im Gegensatz zum Baurecht, das in der Landesbauordnung einheitlich für ein Bundesland geregelt ist, liegen für unterschiedliche Bereiche im Gemeindegebiet verschiedene Möglichkeiten der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstückes vor.

Im Gegensatz zum so genannten Flächennutzungsplan, der das Gemeindegebiet "grob" nach bestehenden und geplanten unterschiedlichen Bodennutzungen ordnet, richtet sich die konkrete Bebaubarkeit eines Grundstückes nach dem jeweils geltenden verbindlichen Planungsrecht, d.h. nach dem § 30 Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan (i.d.R. größere Baugebiete), oder nach dem § 34 BauGB - Innenbereich (i.d.R. bebaute Ortskerne) oder nach dem § 35 BauGB - Außenbereich (i.d.R. Agrar- und Forstflächen, sowie Grünflächen außerhalb der bebauten Ortsteile).

Auskunft

Weitere wichtige grundstücksrelevante Informationen erhalten Sie auch unter Grundstücksinformationen. Wünschen Sie eine persönliche Auskunft zum geltenden Planungsrecht und zu den hieraus resultierenden baulichen Möglichkeiten sowie zu weiteren grundstücksrelevanten Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner unter Wichtige Ansprechpartner/Adressen.

Hinweis

Zur Bauberatung sind genaue Grundstücksbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Straße, Hausnummer) erforderlich.